1.1 Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche Onlinebuchung zustande, die vom Vermieter per E-Mail bestätigt wird.
1.2 Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
1.3 Der Mieter kann den Mietwagen an eine im Vertrag namentlich benannte Person als berechtigten Fahrer überlassen, muss dabei jedoch sicherstellen, dass dieser alle fahrerlaubnisbezogenen Auflagen erfüllt. Eine Weitergabe des Mietwagens an Dritte außerhalb dieser Vereinbarung ist untersagt und hebt den Versicherungsschutz auf.
1.4 Die Kaution beträgt 500 EUR und wird bei Vertragsabschluss fällig. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt 7 Tage nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs.
2.1 Bei Übergabe muss der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis, ein akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
2.2 Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Für nicht vollgetankte Fahrzeuge werden Kosten in Höhe von 3 EUR pro Liter berechnet.
2.3 Alle vom Mieter gemachten Angaben sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die Fähigkeit zur Zahlung des Mietpreises.
2.4 Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt werden und nicht für sportliche Zwecke oder Wettkämpfe verwendet werden.
2.5 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu führen und regelmäßig auf Verkehrssicherheit und technischen Zustand zu überprüfen.
2.6 Mieter müssen mindestens 22 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze soll sicherstellen, dass nur erfahrene Fahrer das Fahrzeug führen.
2.7 Inklusive Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 € bis 1500 €. Diese Deckung minimiert das finanzielle Risiko des Mieters im Falle eines Schadens am Fahrzeug.
3.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung muss genehmigt werden.
3.2 Das Fahrzeug muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es empfangen wurde. Für übermäßige Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigung werden Schadensersatzforderungen gestellt.
3.3 Zahlungen sind im Voraus zu leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarte können Schäden über diese abgerechnet werden. Für Online-Reservierungen erfolgt die Zahlung ausschließlich per Überweisung.
3.4 Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter ein Übergabeprotokoll unterzeichnen, das den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe dokumentiert. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, das ebenfalls vom Mieter zu unterzeichnen ist, um den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe zu bestätigen.
4.1 Technische Schäden: Wenn am Mietwagen technische Probleme oder Betriebsstörungen auftreten, muss der Mieter den Vermieter sofort informieren. Reparaturen dürfen nur in einer autorisierten Werkstatt und mit vorheriger Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.
4.2 Schäden durch Unfall: Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat, ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht. Der Mieter hat bei einer wie auch immer gearteten Unfallbeteiligung:
5.1 Der Mieter trägt die volle Verantwortung, wenn er den Mietwagen unbefugten Dritten überlässt.
5.2 Keine Einschränkungen der Haftung bei absichtlich verursachten Schäden oder grober Fahrlässigkeit durch den Mieter.
5.3 Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstöße während der Mietzeit und muss für etwaige Bußgelder sowie verwandte Kosten aufkommen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR erhoben, wenn der Mieter Bußgelder oder verwandte Gelder bezahlen muss.
Der Mieter trägt die vollständige Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Mietzeit im Fahrzeug gelassen werden. Der Vermieter ist in keinem Fall haftbar für Verluste oder Schäden an persönlichen Gegenständen, die im Mietwagen zurückgelassen werden, unabhängig von der Ursache des Schadens oder Verlusts.
Der Mietvertrag ist während der gesamten Mietdauer bindend und kann nicht vorzeitig durch den Vermieter gekündigt werden, selbst bei unsachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Mieter.
Bei Stornierungen, die weniger als 72 Stunden vor der geplanten Abholung des Fahrzeugs erfolgen, fällt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reservierungsbetrages an.
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter Bonitätsinformationen bei der SCHUFA einholen darf.
Es gilt deutsches Recht. Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes bzw. der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Bei Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, wenn der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Gerichtsstand festgelegt durch die gesetzlichen Bestimmungen.